Lohnpfändung
Eine Lohnpfändung ist in Deutschland die effektivste Methode, die es Gläubigern ermöglicht, zwangsweise Geld bei ihren Schuldnern einzutreiben. Zwar ist der Gerichtsvollzieher immer noch mit Pfändungsaufträgen in Wohnungen und Unternehmen sehr gut beschäftigt. Allerdings ist es hier oftmals so, dass keine pfändbaren Wertgegenstände vorhanden sind. Dagegen ist eine Lohnpfändung in der Regel sehr effektiv.
Eine Lohnpfändung stellt wirklich das Ende der Zeit dar, in der man in Eigenregie versucht hat, die angehäuften Schulden in den Griff zu bekommen. Denn augenscheinlich ist dies nicht gelungen. Höchste Zeit, einen anderen Weg einzuschlagen und Experten auf diesem Gebiet das Ruder zu übergeben. Bei einer Lohnpfändung ist es nämlich besonders wichtig, dass man fachkompetent und energisch auftritt. Nur so kann man gegenüber dem Gläubiger seine Interessen vertreten.
Wie funktioniert eine Lohnpfändung?
Damit es überhaupt zu einer Lohnpfändung kommen kann, muss der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht bewirken. Da er diesen nicht ohne weiteres bekommt, müssen diesem „bösen“ Bescheid viele andere Briefe vorausgegangen sein. Zahlungserinnerungen, Mahnungen und die Ankündigung der Vollstreckung.
Hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht bewirkt, muss er zudem einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei gleicher Stelle beantragen. Da dafür keine Anhörung oder ähnliches von Nöten ist, werden diese Beschlüsse von Rechtspflegern erstellt, was einen schnellen Ablauf garantiert.
Mit diesen beiden Unterlagen muss der Gläubiger dann beim Arbeitgeber des Schuldners vorstellig werden. Dies kann persönlich oder auch in schriftlicher Form geschehen. Weiß der Gläubiger nicht, wo der Schuldner tätig ist, so muss dies selbstverständlich erst in Erfahrung gebracht werden. dies kann über die Hausbank erfolgen oder ein Gerichtsvollzieher wird damit beauftragt.
Achtung: Man ist nicht verpflichtet, diese Angaben zu machen. Nur bei einer eidesstattlichen Versicherung muss der Arbeitgeber, angegeben werden. Normale „Nachfragen“ diesbezüglich müssen in keiner Weise beantwortet werden. Hat der Gläubiger den Arbeitgeber ermittelt und alle Unterlagen zugestellt, kommt es zur Lohnpfändung.
Tipps und Tricks bei der Lohnpfändung
Allerdings kann man mit ein wenig Finesse auch als Schuldner eine Lohnpfändung positiv beeinflussen. So ist es immer ratsam, eine Kopie vom Pfändungsbescheid beim Arbeitgeber zu beantragen. Dem Pfändungsbescheid kann man dann entnehmen, ob es sich um eine wirkliche Pfändung, oder um eine Abtretung handelt. Ist es „nur“ eine Abtretung, kann es nämlich sein, dass diese im Unternehmen gar nicht möglich ist. Hier wäre dann der erste Pluspunkt für den Schuldner einzusammeln.
Als nächstes sollte man immer überprüfen, ob die Forderung auch Rechtens ist. Worauf bezieht sie sich? Ist die Höhe der Forderung in Ordnung? Wenn hier Unregelmäßigkeiten zu finden sind, sollte man sofort eine Gegenvollstreckungsklage einreichen. Dies stoppt die Forderung bis zur Klärung.
Wird der erste Betrag vom Lohn abgezogen, muss sofort überprüft werden, ob der Arbeitgeber alles korrekt berechnet hat. Sind alle Kinder und die Steuerklasse berücksichtigt? Mit Hilfe einer Pfändungstabelle kann man dies recht leicht überprüfen und eventuelle Fehler dem Arbeitgeber melden. Bleibt zu wenig Geld zum Leben übrig, kann zusätzlich die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragt werden. Auch hierzu findet man umfangreiche Informationen in jeder Pfändungstabelle.
Wer trotzdem unsicher bezüglich der Pfändung ist, sollte sich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt wenden. Hier erhält man kompetente Beratung und Hilfe.