Rürup-Rente – Alternative zur Riester-Rente
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt ist eher ein Nischenprodukt und kann deshalb nicht wirklich als Alternative zur Riester-Rente gesehen. Geeignet ist die Basisrente für eine relativ kleine Zielgruppe, die keine Riester-Rente abschließen können. Zu der Zielgruppe gehören insbesondere Selbstständige und Freiberufler sowie sehr gut verdienende Angestellte.
Verschiedene Formen der Rürup-Rente
Rürup-Policen sind sowohl als klassische wie auch als fondsgebunde Variante erhältlich. Welche Form für einen Anleger besser geeignet ist, hängt in erster Linie von dessen Anlagementalität sowie der Laufzeit ab. Wer großen Wert auf Sicherheit legt, wird sich wohl eher für die klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung entscheiden. Wer dagegen eher auf eine hohe Rendite aus ist, für den eignet sich die fondsgebundene Form der Basisrente. Für beide Formen gilt, dass der Anleger kein Kapitalwahlrecht hat. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Form einer lebenslangen Rentenzahlung.
Wie erfolgt die staatliche Förderung?
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Basisrente keine staatlichen Zulagen. Zudem erfolgt auch für Familien mit Kindern keine gesonderte Förderung. Die Förderung des Staates erfolgt ausschließlich über das Gewähren von steuerlichen Vorteilen, welche abhängig vom persönlichen Steuersatz sind. Die eingezahlten Beiträge können in einem bestimmten Umfang als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die maximale Höhe der absetzbaren Beträge ist prozentual gestaffelt. Im Jahre 2012 können 74 Prozent der Beiträge geltend gemacht werden. Pro Jahr steigt der absetzbare Betrag um 2 Prozent, sodass im Jahr 2025 die vollen 100 Prozent erreicht sind. Dies würde einem jährlichen Betrag von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Die Auszahlungen der Rente müssen ab dem Jahr 2040 voll versteuert werden.
Vor- und Nachteile der Rürup Rente
Ein Vorteil liegt darin, dass die Basisrente zu 100 Prozent pfändungssicher ist. Im Falle einer Insolvenz oder bei Bezug vorn Hartz IV werden die eingezahlten Beiträge nicht berücksichtigt. Ein kleiner Nachteil liegt darin, dass der Anleger vor seinem 60. Lebensjahr nicht auf seine Anlage zugreifen kann und er kein Wahlrecht hat, wie die Auszahlung erfolgen soll.
Worauf man bei der Rürup-Rente achten sollte
Was die Zahlung der Beiträge betrifft, empfiehlt es sich eine jährliche Fälligkeit zu wählen. Der Grund liegt ganz einfach darin, dass bei einer monatlichen Fälligkeit Gebühren entstehen können. Zudem sollten Anleger nach Möglichkeit auch von einer dynamischen Beitragszahlung absehen. Bei dieser Form werden zu Beginn geringere Beiträge gezahlt, die sich dann mit der Zeit entsprechend erhöhen. Der Nachteil liegt darin, dass diese Variante kostspielig ist und sich die spätere Rentenzahlung nur sehr schlecht überblicken lässt. Für den Fall, dass der Anleger seine Beitragszahlungen nicht mehr leisten kann, sollte man die Police nicht kündigen, sondern diese lediglich beitragsfrei stellen.
Wer sich für die fondsgebundene Variante entscheidet, sollte bedenken, dass es hier immer zu Kursschwankungen kommen kann. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es hier keine Garantiezahlungen. Generell ist eine fondsgebundene Basisrente eher für eine längere Laufzeit geeignet. So lassen sich Kursveränderungen eher ausgleichen. Wer dagegen erst in höherem Alter eine Basisrente abschließt, sollte dagegen eher auf die klassische Form zurückgreifen.